AGBs

 

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bei Maureen Barcelona Fotografie eingehenden Aufträge. Erfolgt kein unmittelbarer Widerspruch, gilt dieser als vereinbart.

(2) Alle Produkte, die von Maureen Barcelona Fotografie hergestellt wurden, gelten als Lichtbilder im Sinne dieser AGB. Dazu gehören Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form und Videos.

(3) Durch Auftragserteilung an Maureen Barcelona Fotografie gelten diese AGB als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Maureen Barcelona Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(4) Der Kunde akzeptiert die AGB durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars (auch Whatsapp, SMS, E-Mail gehören zur Buchungsbestätigung) und bestätigt damit, diese gelesen und verstanden zu haben.

2 Urheberrecht / Nutzungsrecht

(1) Alle im Rahmen des Auftrages entstanden Fotos und Videos bleiben geistiges Eigentum der Fotografin. Diese Rechte können laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragen werden. Der Auftraggeber erhält vom Fotografen daher ein ausschließliches Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt. Dies beinhaltet eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz für den privaten Gebrauch der Bilder.

(2) Maureen Barcelona Fotografie übertragt dem Kunden nur dann die vollständigen Nutzungsrechte an den Lichtbildern, wenn dieser die vereinbarte Summe vollständig bezahlt hat.

3 Terminbuchung

(1) Der Termin wird verbindlich gebucht, sobald die Buchungsbestätigung eingegangen ist. Hierfür sind die persönlichen Angaben, auch Adresse / Wohnort, insbesondere Telefonnummer für Rückfragen und Rechnungsstellung notwendig. Mit Absenden des Formulars erkennen Sie die AGB von Maureen Barcelona Fotografie an. Weiterhin verzichtet der Kunde durch das Ausfüllen des Formulars auf sein Widerrufsrecht. Somit sind Sie als Kunde verpflichtet, die vereinbarte Gebühr, sowie eventuelle Stornogebühren gemäß unseren Stornogebühren unter „Leistungsstörung, Ausfallhonorar“ zu begleichen.

(2) Upgrade: Jederzeit kann ein Upgrade auf das nächsthöhere Paket angefragt werden, jedoch kann Maureen Barcelona Fotografie wegen Folgeterminen ein Upgrade nicht zusichern.

(3) Ein Downgraden ist aufgrund der fest gebuchten Zeit für den Auftraggeber und der darauffolgenden Planung von Folgeterminen nicht möglich.

(4) Auftragsleistungen und Vergütung

(1) Es gelten die aktuellen Preise auf der Webseite von Barcelona Fotografie www.barcelona-fotografie.de zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Paketpreis berechnet. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos in jeglicher Form Eigentum des Fotografen.

(3) Für Newborn-, Babybauch-, Kinder-, und Familien Fotoshootings nehmen wir eine Gebühr in Höhe von 75 €. Diese Gebühr wird am Shootingtag mit dem Paketpreis verrechnet. Wird das Shooting aus welchen Gründen auch immer abgesagt, sei es Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt usw. behalten wir die 75 € ein. Ferner kommen weitere Kosten auf Sie zu; siehe hierzu Punkt 5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar.

(4) Die Vergütung muss in voller Höhe am Shootingtag beglichen werden. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

    5 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

    (1) Eine Terminverschiebung kann bis zu sechs Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin angefragt werden. Allerdings ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet, einen neuen Termin anzubieten.

    (2) Ein verspätetes Erscheinen zum Shooting verringert die Zeit, die für das Shooting zur Verfügung steht. Der gebuchte Paketpreis muss vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen oder Kleider zum Einsatz kommen.

    (3) Wenn Sie sich mehr als 30 Minuten verspäten und uns nicht benachrichtigen, gilt dies als „Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und wir stellen Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Paketpreises in Rechnung.

    (4) Wird die Buchung des Fotografen vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer abgesagt, sei es Krankheit, Epidemie, höhere Gewalt usw. werden folgende Gebühren fällig: (Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von diesen Regelung unberührt.):

    • Storno bis zu 6 Wochen vor dem Termin: 75 € (auch fällig, wenn noch keine Anzahlung getätigt wurde). 
    • Storno weniger als 8 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
    • Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
    • Einfaches Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.

    (5) Newborn Fotoshooting: Die Anzahlung für die Reservierung (75 Euro) ist nicht übertragbar und auf einen späteren Zeitpunkt (Umwandlung in Familienfotoshooting o. Ä. anwendbar.) Ebenso verfällt der Betrag bei Nichtmeldung nach der Geburt des Babys. Mit Anzahlung des Fotoshootings garantieren wir einen Termin in den ersten 14 Lebenstagen (werktags Montag-Freitag) des Babies. Die Anzahlung wird mit dem Paketpreis am Tag des Fotoshootings verrechnet.

    (6) Newborn Fotoshooting: wenn keine Anzahlung erfolgt ist: erhalten wir im reservierten Zeitfenster ET+14 eine Stornierung oder keine Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe der Anzahlung (75€) fällig.

    6 Bildmaterial

    (1) Der Fotograf versichert, die fertigen Fotos innerhalb von vier Wochen nach Auswahl des Kundens abzuliefern. Im Normalfall erfolgt die Abgabe bereits nach 20 Tagen.

    (2) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite, auf den Social Media Kanälen von Barcelona Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Barcelona Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

    (3) Sollten nach Erhalt der retuschierten Bilder trotzdem Änderungen gewünscht sein, berechnet Barcelona Fotografie dafür ein Honorar in Höhe von 50€/Stunde.

    (4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge hängt vom gebuchten Paket ab. Wir geben keine RAWs raus. Für einen Aufpreis kann man alle Galeriebilder erwerben, diese Bilder sind lediglich farboptimiert und dürfen nicht im Internet oder auf anderen Portalen wie Instagram veröffentlicht werden. Diese Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch.

    (4) High-End Retouching: Die Bilder erhalten grundsätzlich durch Barcelona Fotografie ein High-End Retouching. Dazu gehört der Zuschnitt der Bilder, die Beautyretusche (entfernen von Unreinheiten der Haut, Reduzierung der Tränensäcke, Reduzierung von kleinen Fältchen). Bei Babies z. B. das entfernen von Pickelchen, Gelbstich und Rotstich, Milien). Gerne können nach dem Shooting unverbindlich weitere Wünsche geäußert werden, diese wird die Fotografin, nach Möglichkeit und eigenem Ermessen sowie kalkuliertem Aufwand bei der Bearbeitung berücksichtigen.

    (5) Zum high-end Retouching gehören nicht: Umstände, die der Kunde hätte vermeiden können. Die unten aufgeführten Beispiel überschreiten den Leistungsumfang, diese werden vom Fotografen nicht korrigiert. Beispiele dafür sind:

    Make-Up Fehler: Alle kosmetischen Vorkehrungen die der Kunde selbst zu verantworten hat: Wie falsch aufgeklebte Wimpern, krause oder abstehende Haare, falsch sitzender Pony, falsch sitzende Haare, MakeUp Fehler, fehlender Lippenstift, abgeblätterter Nagellack, bei Neugeborenen ein verklebtes Auge.

    Textilien: Nicht gebügelte Kleidungsstücke, Tierhaare auf der Kleidung, BHs die zu eng/groß sind, BHs mit Trägern, wenn das Kleid offen ist, BHs mit Spitze.

    (6) Bildmanipulation gehören nicht zum High-End Retouching: Beispiele dafür sind Doppelkinn Entfernung, Gewicht reduzieren wie Bauch verkleinern, Oberarme/ Oberschenkel verkleinern.

    7 Rabatt

    Wurde dem Kunden ein Rabatt (oder zusätzliches Bildmaterial) für die Veröffentlichung der Bilder eingeräumt, kann der Kunde dem Fotografen das Recht der Veröffentlichung von Fotos entziehen. Dies verursacht jedoch Kosten, wie z.B.: das entfernen der Bilder auf digitalen Medien und Produktionskosten für Prints. Die Kosten belaufen sich in jedem Falle mindestens auf 200 €, diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

    9 Haftung

    (1) Nichtzustandekommen des Fotoshooting: Bei Shootings mit Kindern ist die Fotografin nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Die Fotografin wird ihr Möglichstes versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen. Sollte dies aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin. Von dieser Regelung sind Neugeborene bis zum 10. Lebenstag ausgeschlossen.

    (2) Bildverlust: Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Kunden für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

    (3) Terminausfall durch Fotografen: Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Vorfall kommen, bemüht sich die Fotografin darum, einen Ersatztermin zu organisieren. Einen Garantie darauf besteht jedoch nicht.

    (4) Bildmaterial: Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder wird vorgenommen (bis zwei Wochen nach Übergabe der Bilder an den Kunden), jedoch haben die/der Auftraggeber darauf keinen Anspruch.

    10 Salvatorische Klausel

    Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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