AGBs

 

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

(1) Die folgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Barcelona Fotografie durchgeführten Aufträge und Leistungen. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliches Einverständnis für alle weiteren damit zusammenhängenden Aufträge und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich getroffen werden.

(2) Mit Buchung eines Termins (auch Whatsapp, SMS, E-Mail gehören zur Buchungsbestätigung) bestätigt der Auftraggeber die AGB gelesen, verstanden und bestätigt zu haben.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen.

2 Auftragsleistungen und Vergütung

(1) Es gelten die aktuellen Preise auf der Webseite von Barcelona Fotografie www.barcelona-fotografie.de zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Paketpreis berechnet. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 50€/ Stunde zu tragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos in jeglicher Form Eigentum des Fotografen.

(3) Die Vergütung muss in voller Höhe am Shootingtag beglichen werden.

3 Terminbuchung

(1) Termin Anfragen gelten nicht als Buchung. Erst die Bestätigung einer Buchung von Barcelona Fotografie gilt als verbindlich.

(2) Für Newborn-, Babybauch-, Kinder-, und Familien Fotoshootings nehmen wir eine Gebühr in Höhe von 75 €. Diese Gebühr wird am Shootingtag mit dem Paketpreis verrechnet. Bei Zahlung der Gebühr garantieren wir einen Termin. 

(3) Auch bei Stornierung des Termins wird die Gebühr in Höhe von 75 € nicht erstattet. Diese Gebühr setzt sich wie folgt zusammen: Vorgespräch/ Beratung/ Reservierung des Termins. Die Terminreservierung eines Newborn Fotoshootings bezieht sich auf die ersten 21. Lebenstage nach der Geburt. In diesen Tagen garantieren wir einen Termin in unserem Studio.

(4) Bei Buchungen ohne Anzahlung versuchen wir einen Termin zu reservieren. Aufgrund von Terminmangel können diese Buchungen jedoch anderweitig vergeben werden. Wir können in diesem Fall keinen festen Termin garantieren.

(5) Newborn Fotoshooting: Der Kunde muss sich spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt melden, damit wir einen Termin in den ersten 21 Lebenstagen des Babies garantieren können.

(5) Paket Upgrade: Ein Upgrade auf das nächsthöhere Paket kann jederzeit angefragt werden, jedoch kann Barcelona Fotografie aufgrund von Folgeterminen ein Upgrade nicht garantieren.

(6) Paket Downgraden: Ein downgraden ist nicht möglich, da die Zeit für den Auftraggeber fest gebucht worden ist und Folgetermine danach ausgerichtet worden sind.

4 Änderungen des Termins 

(1) Beispiel: Newborn Fotoshooting. Wenn sich der Entbindungstermin stark verschiebt, versuchen wir einen Ersatztermin zu finden, können aber nicht dafür garantieren.

(2) Bei verspätetem Erscheinen zum Shooting wird die Zeit vom Shooting abgezogen. Der gebuchte Paketpreis muss vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen oder Kleider zum Einsatz kamen.

(3) Bei Buchung mit einem festen Datum: Bei Verspätung ohne Mitteilung ab 30 Minuten gilt dies als „Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des gebuchten Paketpreises wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

5 Widerrufsrecht/Stornierung gemäß AGB

(1) Bei Buchung mit einem festen Datum: Unterbleibt eine Mitteilung über die Stornierung des Termins, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Paketpreises fällig. 

(2) Bei Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

6 Bildmaterial

(1) Der Fotograf versichert, die fertige Fotos innerhalb von vier Wochen nach dem Shooting abzuliefern. Im Normalfall erfolgt die Abgabe bereits nach 20 Tagen.

(2) Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite, auf den Social Media Kanälen von Barcelona Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Barcelona Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

(3) Sollten nach Erhalt der retuschierten Bilder trotzdem Änderungen gewünscht sein, berechnet Barcelona Fotografie dafür ein Honorar in Höhe von 50€/Stunde.

(4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge hängt vom gebuchten Paket ab. Wir geben keine RAWs raus. Für einen Aufpreis kann man alle Galeriebilder erwerben, diese Bilder sind lediglich farboptimiert und dürfen nicht im Internet oder auf anderen Portalen wie Instagram veröffentlicht werden. Diese Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch.

(4) High-End Retouching: Die Bilder erhalten grundsätzlich durch Barcelona Fotografie ein High-End Retouching. Dazu gehört der Zuschnitt der Bilder, die Beautyretusche (entfernen von Unreinheiten der Haut, Reduzierung der Tränensäcke, Reduzierung von kleinen Fältchen). Bei Babies z. B. das entfernen von Pickelchen, Gelbstich und Rotstich, Milien). Gerne können nach dem Shooting unverbindlich weitere Wünsche geäußert werden, diese wird die Fotografin, nach Möglichkeit und eigenem Ermessen sowie kalkuliertem Aufwand bei der Bearbeitung berücksichtigen.

(5) Zum high-end Retouching gehören nicht: Umstände, die der Kunde hätte vermeiden können. Die unten aufgeführten Beispiel überschreiten den Leistungsumfang, diese werden vom Fotografen nicht korrigiert. Beispiele dafür sind:

Make-Up Fehler: Alle kosmetischen Vorkehrungen die der Kunde selbst zu verantworten hat: Wie falsch aufgeklebte Wimpern, krause oder abstehende Haare, falsch sitzender Pony, falsch sitzende Haare, MakeUp Fehler, fehlender Lippenstift, abgeblätterter Nagellack, bei Neugeborenen ein verklebtes Auge.

Textilien: Nicht gebügelte Kleidungsstücke, Tierhaare auf der Kleidung, BHs die zu eng/groß sind, BHs mit Trägern, wenn das Kleid offen ist, BHs mit Spitze.

(6) Bildmanipulation gehören nicht zum High-End Retouching: Beispiele dafür sind Doppelkinn Entfernung, Gewicht reduzieren wie Bauch verkleinern, Oberarme/ Oberschenkel verkleinern.

7  Urheberrechte/Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos, liegt bei der Fotografin. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der/Die Auftraggeber erhalten für die entstandenen Aufnahmen das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.

(2) Verwendung der Fotos: verwendet der Auftraggeber die übergebenen Bilder online oder im Rahmen eines privaten Instagram Accounts, ist zusätzlich der Name der Fotografin anzugeben mit Verlinkung zur Website oder Instagram Seite.

Website: www.barcelona-fotografie.de

Instagram: Barcelona_Fotografie

8 Rabatt

Wurde dem Kunden ein Rabatt (oder zusätzliches Bildmaterial) für die Veröffentlichung der Bilder eingeräumt, kann der Kunde dem Fotografen das Recht der Veröffentlichung von Fotos entziehen. Dies verursacht jedoch Kosten, wie z.B.: das entfernen der Bilder auf digitalen Medien und Produktionskosten für Prints. Die Kosten belaufen sich in jedem Falle mindestens auf 200 €, diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9 Haftung

(1) Nichtzustandekommen des Fotoshooting: Bei Shootings mit Kindern ist die Fotografin nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Die Fotografin wird ihr Möglichstes versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen. Sollte dies aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin. Von dieser Regelung sind Neugeborene bis zum 10. Lebenstag ausgeschlossen.

(2) Bildverlust: Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Kunden für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

(3) Terminausfall durch Fotografen: Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Vorfall kommen, bemüht sich die Fotografin darum, einen Ersatztermin zu organisieren. Einen Garantie darauf besteht jedoch nicht.

(4) Bildmaterial: Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder wird vorgenommen (bis zwei Wochen nach Übergabe der Bilder an den Kunden), jedoch haben die/der Auftraggeber darauf keinen Anspruch.

10 Salvatorische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

Chat öffnen
1
Hallo, ich freue mich auf deine Nachricht.